Seit frühester Zeit entscheiden PolitikeRinnen sehr häufig nach der Devise "Was nutzt meine Entscheidung der zu vertretenden Klientel oder schlimmstenfalls mir selbst".
Wir fordern daher VolksvertreteRinnen die
a) nicht nur das Wohl ihrer Kommune im Auge haben,
b) nicht nur das Wohl ihres Bundeslandes,
c) nicht nur das Wohl ihrer Nation,
sondern das Wohl aller Menschen betrachten.
Bei allen Entscheidungen sollte die Frage nach den Vorteilen für die Mehrheit der Bevökerung mit "ja" beantwortbar sein.
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ParlamentarieRinnen dürfen während ihrer Mandatszeit keine Aufsichtsratsposten wahrnehmen.
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Abgeordnete haben nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Fraktionszwänge laufen diesem Grundsatz zuwider, stellen ein grobes parlamentarisches Foul dar und sollten nach Ansicht der AEP
mit der roten Karte für den Ausübenden geahndet werden. Wir möchten wieder
lebendige Parlamente in denen neue Ideen eine Chance haben.
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Um mehr Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit eines Parlamentssitzes zu
bieten, sollen PolitikeRinnen nur einem Parlament angehören dürfen.
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Respektierung der Trennung von Legislative und Exekutive. Demzufolge dürfen Mitglieder der
Regierung als oberstes Organ der Exekutive nicht gleichzeitig Parlamentarier sein.
Die Rolle des Parlamentes soll damit wieder gestärkt und die immer mehr zur
Gewohnheit gewordene Gleichsetzung "Exekutive = Legislative" vermindert werden.
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Nur einmalige Wiederwahl von Bundeskanzlerinnen/-kanzlern sowie Ministerpräsidentinnen/-en.
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Um für frischeren Wind in den Volksvertretungen zu sorgen und um Verkrustungen
vorzubeugen, sollten Abgeordnete einem Parlament höchtens 3 Legislaturperioden a´ 4 Jahren angehören dürfen.
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Parteien, die die formellen Voraussetzung wie eine ausreichende Anzahl von Unterstützungsunterschriften
erfüllt haben, sind zu einer Wahl zuzulassen. Die bisherige Willkür-Praxis der Nichtzulassung
mit der Begründung der "mangelnden Ernsthaftigkeit" widerspricht dem Grundrecht des passiven
Wahlrechts. Ein solches Gebaren trägt zur Politikverdrossenheit bei. Ob es jemand ernst meint, hat
nicht automatisch etwas mit der Größe einer Vereinigung zu tun. In den Parlamenten sitzen genug
Abgeordnete großer Parteien die eher das Wohl einer bestimmten Klientel bzw. ihr eigenes denn jenes
der Allgemeinheit im Auge haben. Willkür und Ungleichbehandlungen bei Wahlen sind Zeichen einer
Scheindemokratie.
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Wahlkampfkostenerstattungen sind allen zur Wahl stehenden zu Zahlen. Die von den Regierenden
beschlossene Koppelung an einen bestimmten Stimmenanteil stellt einen Machtmißbrauch zu
Ungunsten von Mitbewerbern dar der dem Gleichheitsgrundsatz zuwider läuft.
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Nebeneinkünfte der Abgeordneten im Europaparlament, dem Bundestag und der Landtage müssen offengelegt werden und für jedermann einsehbar sein.
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Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden.
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Diätenerhöhungen/-senkungen sollen an der durchschnittlichen Einkommensentwicklung aller Erwerbstätigen gekoppelt werden.
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